Abrechnung
content_top_shadow

Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherung
Mit allen gesetzlichen Kassen ist eine Abrechnung für die Behandlung erwachsener Patienten möglich. Für Kinder und Jugendliche ist es möglich, eine Sondergenehmigung im Rahmen der Kostenerstattung prüfen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns hierauf an, wir beraten Sie gerne. Weitere Infos dazu finden Sie unter www.bptk.de.

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfe ist eine Abrechnung möglich. Hier gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die Übernahme von Psychotherapie in unterschiedlichem Maße abdecken. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher ratsam, dass Sie sich über die Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters informieren. Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen. Grundlage für die Kosten ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).